Provisionsvereinbarung

Gegenstand der Vereinbarung
Diese Vereinbarung bezieht sich auf die Vermittlung des Kaufs der Komponente mit der Teilenummer (PN): ____________________________________

Provision
Für eine erfolgreiche Vermittlung erhält Partskonektor eine Provision in Höhe von
10% des Netto-Kaufpreises.

Fälligkeit & Zahlung
Die Provision wird innerhalb von 10 Geschäftstagen fällig, sobald der Käufer den Rechnungsbetrag an den Lieferanten überwiesen hat. Die Zahlung erfolgt durch den Käufer an Partskonektor in der Währung des Kaufpreises. Anfallende Bankgebühren übernimmt Partskonektor.

Haftung
Partskonektor tritt ausschließlich als Vermittler auf und führt Käufer und Lieferanten zusammen. Es erfolgt kein Eigentumsübergang und keine physische Warenberührung. Der Kaufvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Käufer und dem Lieferanten zustande.

Zweck dieser Vereinbarung
Diese Vereinbarung dient der klaren Festlegung der Abläufe und Zuständigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit.